Maschinenverordnung 2027
Neu-, Umbau- oder Integrationsprojekt mit Inbetriebnahme ab 2027?
Dann ist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 maßgeblich.
Typische Risikotreiber
im Projekt
- Umbau/Erweiterung bestehender Anlagen:
wesentliche Änderung möglich - Integration/Verkettung:
neue Gesamtverantwortung - Risikobeurteilung:
zu spät im Projekt - Regulatorische Anforderungen:
fehlen im Lastenheft
Konsequenzen für Neu-, Umbau- und Integrationsprojekte
- Inbetriebnahme ab 2027:
technische Dokumentation nicht verordnungskonform – Abnahme gefährdet! - Änderung/Retrofit:
Neubewertung & CE-Strategie erforderlich - Integration/Verkettung:
Betreiber wird Hersteller der Gesamtanlage - Nachweise fehlen:
Abnahme & SOP verzögern sich
Planbare Abnahmefähigkeit
bei Neu-, Umbau- und Integrationsprojekten
Abnahmefähigkeit entsteht nicht am Ende des Projekts. Sie entsteht in der Struktur von Lastenheft, Meilensteinen und Nachweisen. sbp integriert die Anforderungen der Maschinenverordnung in Ihren Projektablauf.
1. Betroffenheitsanalyse
Einordnung laufender Projekte und Umbauten.
2. Retrofit- & Verkettungsbewertung
Prüfung möglicher „wesentlicher Veränderungen“ und Verantwortungsübergänge.
3. Gap-Analyse im Projektablauf
Abgleich von Risikologik, Nachweisen und Projektmeilensteinen.
4. Roadmap & Projektstandard
Definition klarer Prüfpunkte und Verantwortlichkeiten.
5. Strukturierte Nachweisführung
Checklisten, Reviewpunkte und integrierte Dokumentation.
Ihr Ergebnis:
- Klarheit vor Projektfreigabe
- Verordnungskonforme technische Dokumentation
- Transparente Verantwortlichkeiten
- Integrierte Nachweisführung
- Planbare Abnahmefähigkeit
- Reduziertes Haftungsrisiko
Whitepaper
Ihr nächster Schritt
Vereinbaren Sie einen Workshop zur Erstbewertung Ihres Maschinen- oder Anlagenprojekts.